| Doppeltes Nein zu Ausl |
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Bestellt euch eine gediegene Doppel-CD auf rockdownasylgesetz.ch und unterstützt so den Kampf gegen das unwürdige Asylgesetz! Weitere Infos aus www.doppelreferendum.ch www.rockdownasylgesetz.ch Nein zur Abschaffung der humanitären Tradition der Schweiz Nein zum revidierten Asylgesetz
Am 16. Dezember 2005 haben die eidgenössischen Räte (Mehrheit durch SVP, FDP, CVP) das verschärfte Asylgesetz (AsylG) angenommen. Das neue AsylG beerdigt die humanitäre Tradition der Schweiz: Mit den von National- und Ständerat beschlossenen Änderungen werden Asylgesuche grundsätzlich als missbräuchlich betrachtet, abgelehnten Hilfesuchenden kann die Sozialhilfe verweigert und Minderjährige können in Beugehaft genommen werden. Zu allem Überfluss ist von der vom Volk abgelehnten SVP-Asylinitiative die ominöse Drittstaatenregelung übernommen worden: Auf Gesuche von Personen, die aus „sicheren“ Drittstaaten einreisen, wird gar nicht erst eingetreten. Aus diesen Gründen hat eine breite Koalition aus Parteien, Nichtregierungsorganisationen und kirchlichen Kreisen gegen das Blochergesetz das Referendum ergriffen, und innert kürzester Frist sind über 120'000 Unterschriften zusammengekommen. Am 24. September wird die Schweizer Bevölkerung über das Referendum gegen dieses menschenverachtende Gesetz abstimmen. Der Angriff der rechten Bürgerlichen auf die humanitäre Tradition der Schweiz muss abgelehnt werden, will die Schweiz nicht alle Werte verraten, für die sie bisher stand.
Die Abkehr von der humanitären Tradition Mit dem neuen AsylG steht die Schweiz vor einem Gesinnungswandel: Nicht mehr die menschenwürdige Aufnahme von Hilfesuchenden steht im Vordergrund, sondern die Repression. Im neuen AsylG stehen Hilfesuchende unter dem Generalverdacht, keine „richtigen“ Flüchtlinge zu sein. Daher liest sich das AsylG auch wie ein Strafgesetzbuch: Von den 32 Seiten Gesetzesänderungen, die sich aus den Beschlüssen der eidgenössischen Räte ergaben, handelt ein grosser Teil von Zwangsmassnahmen: Von Ausschaffungshaft, Beugehaft, Fürsorgestopp und Ausweisung.
Die folgenden unmenschlichen Bestimmungen des überarbeiteten AsylG sind nicht akzeptabel:
a) Keine ID, kein Pass: kein Flüchtling!? Ungehinderten Zugang zum Asylverfahren soll nur mehr erhalten, wer innert 48 Stunden einen Pass oder eine Identitätskarte vorweisen kann. Der traurige Grund dafür: Die Person soll gegebenenfalls problemlos wieder ausgeschafft werden können. Daher genügen Dokumente wie Fahrausweise, Militärausweise oder Geburtsurkunden künftig nicht mehr. Gerade Personen auf der Flucht verfügen aber oft über keine Papiere mehr. Sei es, weil sie auf Grund von Angst vor Repression keine Papiere beantragen konnten oder weil die Dokumente auf der Reise abhanden kamen. Und diese Papierlosen müssen nachweisen können, dass für sie eine Gefahr besteht, was oft schwierig oder nicht möglich ist. Sonst droht der Nichteintretensentscheid. Ø Kriterium für die Prüfung eines Asylgesuches ist nun die „Ausschaffbarkeit“ statt das Schutzbedürfnis. Die Flüchtlingskonvention wird verletzt, wenn gefährdete Hilfesuchende einen NEE statt Asyl erhalten, verbietet doch das Völkerrecht die Rückführung dieser in ihr Heimatland, wenn sie dort verfolgt werden. Die Ausschaffung zu Folter oder Unterdrückung missachtet die Menschenrechte und ist inakzeptabel!
b) Die Drittstaatenregelung - oder: Wie werden wir einfach Flüchtlinge los? Das neue AsylG sieht vor, nicht mehr auf Asylgesuche einzutreten, wenn die Gesuchsteller über so genannt „sichere Drittstaaten“ in die Schweiz gereist sind. Als „sichere Drittstaaten“ gelten Staaten, in welchen nach Einschätzung des Bundes die europäische Menschenrechtskonvention und das Flüchtlingsabkommen umgesetzt werden. Ebenfalls einen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten jene Flüchtlinge, die ein Visum für ein anderes Land oder nahe Verwandte in einem anderen Land haben. Übrig bleiben also noch jene, welche in der Schweiz nahe Verwandte haben oder solche, die eben auf direktem Wege (=Flugzeug) in die Schweiz gekommen sind und - was selten genug der Fall ist - deren Flüchtlingsstatus eindeutig ist. Ø De facto bedeutet die Drittstaatenregelung die Abschaffung des Asylrechts für den überwiegenden Teil der Hilfesuchenden.
c) Unfaires Verfahren, das die zurückgebliebenen Verwandten gefährdet Hilfesuchende, die sich zu Recht gegen einen NEE wehren, sind oft in einer verzweifelten Lage: In vielen Fällen haben sie nur fünf Tage Zeit, eine Beschwerde einzureichen. Dies ist für fremdsprachige, rechtsunkundige Flüchtlinge sehr schwierig, zumal sie von den Beratungsstellen oft erst nach Tagen erfahren, inhaftiert werden können und kein Geld haben, um einen Anwalt einzuschalten. Zudem reicht die kurze Frist den Beratungsstellen meist nicht aus, um die nötigen Beweismittel zu beschaffen, seriöse Abklärungen zu treffen und Beschwerdeeingaben zu machen. So können sich die Betroffenen kaum wehren. Zwecks Organisation der Ausreise können Schweizer Behörden künftig bereits nach einem erstinstanzlich negativen Entscheid Kontakt mit den Behörden des Herkunftsstaates aufnehmen. In diesem Moment ist noch nicht definitiv entschieden, ob die Betroffenen verfolgt sind! Dies war im bisherigen Verfahren verboten. Denn: Nicht selten werden sie erst nach einem Beschwerdeverfahren als Flüchtlinge anerkannt. Im schlimmsten Fall müssen die zurückgebliebenen Verwandten durch diesen Informationsaustausch mit Folter und Verfolgung rechnen. Ø Es ist inakzeptabel, dass die Verfahren dazu führen, dass mittellose und sprachunkundige Hilfesuchende ihre Rechte nicht wahrnehmen können und dass die Familienangehörigen im Ursprungsland Gefahr laufen, Opfer einer Sippenstrafe zu werden. Vor allem, da rund jeder dritte Flüchtling erst nach einem Beschwerdeverfahren als Flüchtling anerkannt wird!
d) Zwangsmassnahmen ohne Ende: Beugehaft wie im finsteren Mittelalter Wie Verbrecher sollen Hilfesuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten oder deren Gesuch abgelehnt wurde, in Gefängnis gesteckt werden, wenn sie nicht bereit sind, in ihr Heimatland zurückzukehren. Erwachsenen blüht diese Beugehaft bis zu 18 Monaten, Jugendliche ab 15 Jahren sollen „nur“ maximal 9 Monate eingesperrt werden. Man stelle sich einen Mann vor, der aus Angst um Leib und Leben sein Heimatland verlässt: Auch wenn dieser seine Lage nicht beweisen kann oder ihm erforderliche Dokumente fehlen, wird er kaum bereit sein, sich freiwillig zurück in die Gefahr zu begeben, selbst wenn sein Gesuch abgelehnt wird. Dieser verzweifelte Mann kann bis zu 1,5 Jahren in der Beugehaft „weichgekocht“ werden, bis er eventuell gebrochen einwilligt, das Land zu verlassen. Dies kommt einem erpressten Geständnis gleich, eben doch kein „richtiger“ Flüchtling zu sein. Ø Ähnliche Methoden wurden bereits im Mittelalter benutzt: Setzt man einem Ketzer oder einer Hexe nur lange genug zu, erhält man jedes Geständnis. Für das 21. Jahrhundert absolut ist das einfach nur unwürdig!
e) Familien, Kinder, Alte, Kranke: Alle werden auf die Strasse gestellt Wer als Asylbewerber abgelehnt wurde, soll von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Das gilt fortan auch für besonders schützenswerte Personen wie Schwangere, Kranke, Kinder, Alte etc. Diese Änderung tritt auch rückwirkend für alle in Kraft, welche unter dem bisherigen Gesetz ein Gesuch eingereicht haben. Tausende werden ins Elend getrieben werden. Nur mehr Nothilfe kann beantragt werden, was einem Dach über dem Kopf und Esswaren entspricht. Der Zugang ist allerdings schwierig, da die Betroffenen nicht in allen Kantonen über ihr Recht auf Nothilfe informiert werden und die Nothilfe ungenügend ist: Als Unterkunft für die Nacht werden bspw. Gefängnisse angeboten, tagsüber stehen die Betroffenen auf der Strasse. Die Folge dieses Abbaus wird Elend und Illegalität sein. Den Betroffenen wird oft nichts anderes übrig bleiben, als unterzutauchen, in unwürdigen Verhältnissen zu leben, Schwarzarbeit zu leisten und ausgebeutet zu werden. Ø Es ist eines wohlhabenden Landes wie der Schweiz unwürdig, Menschen ins Elend und die Illegalität zu drängen. Die Abschiebung auf die Strasse schafft nur neue Probleme.
Fazit: Nein zum menschenverachtenden AsylG! Das neue AsylG hat nicht mehr zum Ziel, verfolgte Hilfesuchende zu schützen, sondern die Schweiz gegenüber Flüchtlingen abzuriegeln. Die breite Auswahl an Repressalien wie Fürsorgestopp und Beugehaft spiegelt die politische Gesinnung hinter dem Entwurf: Asylsuchende sind nicht willkommen und gelten grundsätzlich zuerst als Betrüger. Die Fremdenfeindlichkeit und die Stimmungsmache gewisser Parteien gegenüber Flüchtlingen hat sich im neuen AsylG niedergeschlagen. In einigen Bereichen geht das AsylG gar weiter als die vom Volk verworfene SVP-Asylinitiative. Das darf nicht sein. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz vor Verfolgung und Folter. Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdige Behandlung. In unserem christlichen Land sollte das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Dies ist im neuen AsylG bei weitem nicht mehr garantiert, missachtet es doch die Kinder- und Menschenrechte sowie die Flüchtlingskonvention.
Aus diesen Gründen ist es unsere Pflicht, gemeinsam gegen das Asylabschaffungsgesetz zu mobilisieren und dem fremdenfeindlichen und unhumanen Entwurf am 24. September eine deutliche Abfuhr zu erteilen!
Marc Kalbermatter Grossrats-Suppleant JUSO Oberwallis
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